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Französische Revolution (5): Die neue Verfassung

Vive la revolution! Vive le roi! Ganz verabschieden wollten sich die französischen Revolutionäre zunächst nicht von der Monarchie. In ihrer Verfassung von 1791 räumten sie ihrem Hochwohlgeborenen daher einen Platz ein, von dem machthungrige Staatsoberhäupter der Gegenwart nur träumen können. Doch ihr König dankte es ihnen nicht.

In dieser Lerneinheit setzen sich die Schülerinnen und Schüler anhand eines Schaubilds mit der ersten französischen Verfassung auseinander, analysieren und bewerten sie. Schließlich erkennen sie, dass weder der König noch alle Revolutionäre mit dieser Verfassung zufrieden waren und dass die Revolution in Frankreich weiterging.

 

Kompetenzen

In dieser Unterrichtseinheit wird vorwiegend Sach-, Methoden und Urteilskompetenz gefördert: Die Schülerinnen und Schüler analysieren ein Verfassungsschaubild und erweitern ihr Verständnis des Revolutionsbegriffs.

 

Arbeitsaufträge für Schülerinnen und Schüler

1791 hatten sich die französischen Revolutionäre schließlich auf eine neue Staatsorganisation geeinigt. Sie legten fest, wer welche Rechte und Befugnisse haben sollte. In dieser Unterrichtseinheit lernst Du die Verfassung mit Hilfe einer grafischen Darstellung, einem Schaubild, kennen. Man kann sie auch als einen Bauplan für den französischen Staat begreifen.

 

Datei:French constitution of 1791.svg

Verfassung von 1791, ausgearbeitet im Auftrag und beschlossen von der Nationalversammlung Frankreichs, vom König durch Eid bekräftigt:

 

Das Schaubild mit Begriffserklärungen findest Du als Arbeitsblatt in der rechten Randspalte.

Beschreibe das Schaubild mit Hilfe der nachstehenden Aufgaben. Notiere Deine Antworten.

 

Schritt 1:

Nenne die Materialart. Ist das Schaubild eine Quelle oder eine Darstellung? Stammt es aus der damaligen Zeit oder ist es von Historikern in unserer Zeit erstellt worden?

 

Schritt 2:

Für welchen Staat gilt die Verfassung? Wer hat die Verfassung wann ausgearbeitet und beschlossen?

 

Schritt 3:

Beschreibe, was Du siehst:

a) Welche Teile der Bevölkerung werden genannt?

b) Gibt es ein Wahlrecht? Wer darf wen wie oft wählen? Wie groß ist der Anteil der Wahlberechtigten an der Bevölkerung?

c) Welche Ämter und Einrichtungen (Verfassungsorgane) gibt es?

d) Wie wird die Gewaltenteilung (Aufteilung der Macht im Staat) umgesetzt: Wer hat welche Aufgaben? Wer arbeitet mit wem zusammen?

e) Wer kontrolliert wen?

f) Um welche Staatsform handelt es sich?

 

Schritt 4:

Beurteile die Machtverteilung:

a) Wie ist die Stellung des Königs in der Verfassung? Welche Unterschiede gibt es zur Monarchie des Absolutismus?

b) Welche Stärken und Schwächen hat die Verfassung?

c) Schützt die Verfassung vor Machtmissbrauch?

d) Wo zeigt sich der Einfluss der Aufklärung auf die Verfassung? Welche Gedanken der Aufklärung wurden noch nicht umgesetzt? Belege deine Beobachtungen mit Beispielen.

 

Du hast jetzt den Bauplan einer Konstitutionellen Monarchie kennengelernt. Darunter verstehen die Fachleute eine Königsherrschaft, bei der die Macht des Königs durch eine – meistens – schriftlich vorliegende Verfassung, Konstitution (lateinisch = constitutio), eingeschränkt ist.

 

Schritt 5:

Du hast in der Unterrichtseinheit 3 eine vorläufige Definition des Begriffs „Revolution“ formuliert:

Es handelt sich dabei um eine völlige Umwälzung aller Verhältnisse, ausgeführt von der Bevölkerung, die meistens mit Gewalt ausgeführt wird.

Vervollständige jetzt deine Definition um das Ausmaß der Veränderungen durch eine Revolution und die Bereiche des Staates, die von den Veränderungen betroffen sein können.

 

Für Experten:

Formuliere Vermutungen darüber, ob sich der König und alle Revolutionäre mit der Verfassung von 1791 zufriedengegeben haben, die Revolution also beendet war, oder ob die Revolution in Frankreich noch weiterging.

Nutze zur Begründung deiner Überlegungen die Ergebnisse aus der Beurteilung der Verfassung. Notiere deine Ergebnisse in Stichpunkten und vergleiche sie mit der tatsächlichen Entwicklung.

 

 

Bereitgestellt von: Niedersächsische Landesschulbehörde, Fachberatung Geschichte, 04/2020

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